weitere Möglichkeiten bei Betreuungsengpässen

Beschäftigte können mit formloser Zustimmung der vorgesetzten Person bis zu zwei Tage am Stück und insgesamt maximal 10 Tage im Jahr ohne Antrag außerhalb der Dienststelle arbeiten. Die Zustimmung kann nur aus dienstlichen Gründen versagt werden.  

Das Mitbringen von Kindern ist im Bedarfsfall möglich. Hierbei ist folgendes zu beachten:

  • Für Studierende: das Mitbringen von Kindern in Lehrveranstaltungen ist vorab mit den betreffenden Lehrenden abzusprechen. Bei Säuglingen, die noch viel schlafen, ist dies meist unproblematisch, bei Kindern, die sich schon gut eine Zeit lang ruhig beschäftigen können, oft auch. Bei kleinen Kindern, die mobil werden und die Welt entdecken, macht es häufig wenig Sinn, wenn - für alle Seiten - eine Konzentration auf die Lehrveranstaltung nicht mehr möglich ist.
     
  • Für Studierende: Bei Treffen von kleineren studentischen Arbeitsgruppen können ggfs. auch die Eltern-Kind-Räume genutzt werden.
     
  • Für Beschäftigte: das Mitbringen von Kindern an den Arbeitsplatz ist vorab mit den Vorgesetzten sowie den betroffenen Kolleginnen und Kollegen abzusprechen. Sind die räumlichen Gegebenheiten eher ungünstig, können ggfs. alternative Räumlichkeiten gewählt werden, auch die Nutzung der Eltern-Kind-Räume ist hier denkbar.

Bitte immer bedenken:

  • Die h_da-Gebäude sind nicht 'kindersicher' eingerichtet! Der Aufenthalt erfolgt auf eigene Gefahr.
     
  • Die Aufsichtspflicht liegt nach wie vor bei der Person, die das Kind mitbringt. Sie bzw. die Erziehungsberechtigten haften für das Kind nach den gesetzlichen Vorschriften.
     
  • Es besteht keine Haftpflicht- und keine Unfallversicherung für die Kinder seitens der Hochschule.