Angebote der h_da bei Betreuungsengpässen
Fluggis-Abenteuer-Land
Ergänzend zur regelmäßigen Betreuung bietet die h_da eine kurzzeitige und kurzfristige Kinderbetreuung im Fluggis-Abenteuer-Land an.
Fluggis-Abenteuer-Land ist eine gemeinsame Einrichtung des lokalen Bündnisses für Familie, dort werden Kinder im Alter von 1 bis 12 Jahren von Fachkräften betreut.
Die Einrichtung befindet sich in der Bad Nauheimer Str. 4 in Darmstadt (in der Nähe des Hundertwasserhauses), sie ist für Kinder von Studierenden und Beschäftigten der h_da bei Bedarf Montag bis Samstag von 6h bis 22h geöffnet. Ihr Kind wird max. 10 Stunden an einem Tag betreut.
Die Betreuungskosten übernimmt die Hochschule, Sie zahlen lediglich 3,50€ pro Mahlzeit, für die Sie Ihr Kind anmelden (alternativ können Sie Ihrem Kind Essen mitgeben) und evtl. anfallende Kosten für Ausflüge (nur für Schulkinder in den Ferien).
In den hessischen Schulferien wird für Kinder ab 6 Jahren ein Tages-Ausflugprogramm angeboten, in einigen Ferien gibt es z.T. auch – kostenpflichtige - Wochenangebote wie z.B. Reitferien. Die aktuellen Ferienangebote finden Sie hier.
Diese Betreuungsmöglichkeit ist gedacht, wenn neben der Regelbetreuung auch flexible Betreuungsangebote benötigt werden, z.B. während der Schulferien und Kita-Schließzeiten, wenn die Tagesmutter ausfällt oder wenn Veranstaltungen außerhalb der Regelbetreuungszeiten stattfinden. Eine Garantie, dass Sie immer einen Platz bekommen, gibt es nicht, besonders in den hessischen Schulferien kommt es manchmal zu Engpässen.
Anmeldung:
Bei Bedarf melden Sie ihr Kind direkt in der Einrichtung an (Hotline – Nr. 06151 / 780 53 05 - täglich zwischen 9 und 16 Uhr).
Weitere Informationen zu An- und Abmeldung finden Sie auf diesem Merkblatt.
Mit jüngeren Kindern sollten Sie die Möglichkeit einer kurzen Eingewöhnung nutzen, einen Termin dafür können Sie (meist auch kurzfristig) auch über die Hotline vereinbaren.
Situative ortsunabhängige Arbeit (Notfalllösung), Dienstvereinbarung ortsunabhängiges Arbeiten (DV oA)
Beschäftigte können mit formloser Zustimmung der vorgesetzten Person bis zu zwei Tage am Stück und insgesamt maximal 10 Tage im Jahr ohne Antrag außerhalb der Dienststelle arbeiten. Die Zustimmung kann nur aus dienstlichen Gründen versagt werden.
Das Mitbringen von Kindern ist im Bedarfsfall möglich. Hierbei ist folgendes zu beachten:
- Für Studierende: das Mitbringen von Kindern in Lehrveranstaltungen ist vorab mit den betreffenden Lehrenden abzusprechen. Bei Säuglingen, die noch viel schlafen, ist dies meist unproblematisch, bei Kindern, die sich schon gut eine Zeit lang ruhig beschäftigen können, oft auch. Bei kleinen Kindern, die mobil werden und die Welt entdecken, macht es häufig wenig Sinn, wenn - für alle Seiten - eine Konzentration auf die Lehrveranstaltung nicht mehr möglich ist.
- Für Studierende: Bei Treffen von kleineren studentischen Arbeitsgruppen können ggfs. auch die Eltern-Kind-Räume genutzt werden.
- Für Beschäftigte: das Mitbringen von Kindern an den Arbeitsplatz ist vorab mit den Vorgesetzten sowie den betroffenen Kolleginnen und Kollegen abzusprechen. Sind die räumlichen Gegebenheiten eher ungünstig, können ggfs. alternative Räumlichkeiten gewählt werden, auch die Nutzung der Eltern-Kind-Räume ist hier denkbar.
Bitte immer bedenken:
- Die h_da-Gebäude sind nicht 'kindersicher' eingerichtet! Der Aufenthalt erfolgt auf eigene Gefahr.
- Die Aufsichtspflicht liegt nach wie vor bei der Person, die das Kind mitbringt. Sie bzw. die Erziehungsberechtigten haften für das Kind nach den gesetzlichen Vorschriften.
- Es besteht keine Haftpflicht- und keine Unfallversicherung für die Kinder seitens der Hochschule.
Bitte beachten:
Die Informationen auf diesen Seiten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzen auch kein Beratungsgespräch. Sollten noch Fragen offen sein, wenden Sie sich gerne an das Familienbüro.
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