Informationen für Beschäftigte
Um die Arbeit mit der Kindererziehung grundsätzlich vereinbaren zu können, spielen
sowie die Möglichkeiten
- der befristeten Reduzierung der Arbeitszeit oder
- der Beurlaubung
und darüber hinaus die Möglichkeiten
- der Elternzeit
eine wesentliche Rolle.
Für die im Alltag mit Kindern immer wieder - manchmal sehr kurzfristig auftretenden - Situationen, die mit der 'normalen' Planung nicht abgedeckt sind (wie z.B. die akute Erkrankung von Kindern oder deren Betreuungsperson, aber auch reguläre Schließzeiten oder dienstliche Termine außerhalb der regulären Betreuungszeiten), gibt es
- Möglichkeiten der kurzfristigen und kurzzeitigen Arbeitsbefreiung,
- hier im Besonderen die Arbeitsbefreiung bei akuter Erkrankung des Kindes ('Kinderkrankentage')
sowie
Dazu finden Sie auf den verlinkten Unterseiten Informationen zu den Regelungen für Landesbeschäftigte sowie die Möglichkeiten an der h_da, die sich zum Teil für die verschiedenen Beschäftigtengruppen unterscheiden:
- Auszubildende,
- Beamt*innen, diese manchmal noch differenziert nach
- Beamt*innen des allgemeinen Verwaltungsdienstes sowie des technischen Dienstes und
- Professor*innen,
- Tarifbeschäftigte (befristet und unbefristet beschäftigt)
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