Teilzeit, befristete Reduzierung der Arbeitszeit

Alle Beschäftigten der h_da (Beamt*innen - auch Professor*innen, Tarifbeschäftigte - befristet und unbefristet, in Vollzeit und in Teilzeit beschäftigt - sowie Auszubildende) haben die Möglichkeit, befristet die Arbeitszeit zu reduzieren, solange sie mindestens ein Kind unter 18 Jahren tatsächlich betreuen.

Es ist in jedem Fall wichtig, sich im Vorfeld individuell über die arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen zu informieren.

Die rechtlichen Regelungen unterscheiden sich je nach Gruppenzugehörigkeit, für genauere Informationen melden Sie sich gerne.