Beurlaubung, Sonderurlaub

Alle Beschäftigten der h_da (Beamt*innen - auch Professor*innen und Tarifbeschäftigte - befristet und unbefristet beschäftigt) haben die Möglichkeit, sich befristet beurlauben zu lassen, solange sie mindestens ein Kind unter 18 Jahren tatsächlich betreuen.
Auszubildende stehen hier nur die Möglichkeiten im Rahmen der Elternzeit offen.

Es ist in jedem Fall wichtig, sich im Vorfeld individuell über die arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen zu informieren.

Die rechtlichen Regelungen unterscheiden sich je nach Gruppenzugehörigkeit, für genauere Informationen melden Sie sich gerne.