Informationen für Beschäftigte
Um die Arbeit mit der Pflege von Angehörigen vereinbaren zu können, spielen
- die Flexibilisierung von Arbeitszeit oder Arbeitsort,
- die Möglichkeit einer kurzfristigen und kurzzeitigen Arbeitsbefreiung
- hier im Besonderen die kurzzeitige Arbeitsverhinderung (Pflegezeitgesetz)
sowie die Möglichkeiten
und darüber hinaus
eine wesentliche Rolle.
Dazu finden Sie hier Informationen zu den Regelungen für Landesbeschäftigte sowie die Möglichkeiten an der h_da, die sich zum Teil für die unterschiedlichen Beschäftigtengruppen:
- Auszubildende,
- Beamtinnen und Beamte des allgemeinen Verwaltungsdienstes sowie des technischen Dienstes,
- Professorinnen und Professoren und
- Tarifbeschäftigte (befristet und unbefristet beschäftigt)
unterscheiden.
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