Flexibilisierung von Arbeitszeit, Arbeitsort

Arbeitszeit

An der h_da gelten feste Arbeitszeiten. Vollzeitbeschäftigte können zwischen drei Arbeitszeitmodellen wählen oder ein individuelles Sonderarbeitszeitmodell festlegen. Teilzeitkräfte legen ihre Arbeitszeit immer in einem individuellen Sonderarbeitszeitmodell fest.

Professorinnen und Professoren unterliegen nicht den Regeln festgesetzter Arbeitszeit.

Arbeitsort

Dienstvereinbarung ortsunabhängiges Arbeiten (DV oA)

In dieser Dienstvereinbarung wurden für die alle Tarifbeschäftigten sowie die Beamtinnen und Beamten des allgemeinen Verwaltungsdienstes sowie des technischen Dienstes der h_da Möglichkeiten geschaffen, einen Teil der Arbeitszeit außerhalb der Hochschule zu erbringen (ortsunabhängiges Arbeiten), sofern die Tätigkeiten dafür geeignet sind.

Für das ortsunabhängige Arbeiten ist ein Umfang von bis zu 60% der individuellen wöchentlichen Arbeitszeit möglich, in begründeten Ausnahmefällen auch darüber hinausgehend. Im Einzelfall ist auch blockweises Arbeiten, bei dem die Aufteilung wochenweise variiert, möglich (z.B. eine Woche 100% Anwesenheit an der h_da und eine Woche 100% ortsunabhägiges Arbeiten im Wechsel).

Für Auszubildende und dual Studierende ist eine Teilnahme am ortsunabhängigen Arbeiten im letzten Ausbildungsjahr  und im Umfang von max. 20% möglich.

Die Dienstvereinbarung oA sowie das Antragsformular
sind hier im IMS hinterlegt, beim Aufruf der Seite müssen Sie sich mit Ihrer h_da-Kennung anmelden.

Die Dienstvereinbarung nicht für Personen, die eine Professur oder Vertretungsprofessur innehaben sowie Hilfskräfte.