gesammelte Informationen

Das BMAS stellt eine schematische Übersicht zur Verfügung, die eine Orientierung über Hilfen gibt, die während der Corona-Krise bei Bedarf in Anspruch genommen werden können. Ebenso wird in dem Lotsen auf die Institutionen verlinkt, bei denen diese Leistungen zu beantragen sind.

In kleinen Schritten wird die Kinderbetreuung wieder ausgeweitet:

  • eingeschränkter Regelbetrieb:
    Die meisten Kinder, die bisher im Rahmen der Notbetreuung betreut wurden, haben auch weiterhin Anspruch auf Betreuung. Darüber hinaus werden von den Einrichtungen Kinder im Rahmen der Betreuungskapazitäten zusätzlich aufgenommen.
    Um möglichst vielen Kindern eine Rückkehr zu ermöglichen, bedeutet dies in vielen Fällen, dass die Kinder bis zu den Sommerferien nur an einzelnen Tagen und an diesen oft auch nur stundenweise wieder betreut werden.
  • familiäre Betreuungsgemeinschaft
    Die gegenseitige Übernahme der Kinderbetreuung ist auch weiterhin durch höchstens drei Familien erlaubt
  • Fluggis-Abenteuer-Land hat wieder für alle geöffnet: bis zu 15 Kinder dürfen dort gleichzeitig betreut werden. Da der aktuelle Bedarf höher sein kann, ist es möglich, dass nicht alle Anmeldungen berücksichtigt werden können. Falls notwendig, wird das Familienbüro hier regulierend eingreifen, um möglichst vielen eine kurzzeitige Betreuung zu ermöglichen.

Wir befinden uns immer noch in der Virus-Pandemie und es gilt weiterhin, die Verbreitung von SARS-CoV-2 zu hemmen. Formal gelten daher immer noch die Regelungen nach dem Infektionsschutzgesetz, nämlich ein Betretungsverbot mit Ausnahmen. Daher kann der Betrieb nur eingeschränkt wiederaufgenommen werden. Wenn es zu einem neuen Ausbruch kommt, müssen wieder mehr Einschränkungen gemacht werden.

Diese Infos wurden weitestgehend (auszugsweise) den entsprechenden Seiten des hessischen Sozialministeriums entnommen.

Auch in der neuen Dienstanweisung zum Umgang mit dem Corona-Virus im Geschäftsbereich des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst vom 28. Mai 2020 ist zur Verringerung des Infektionsrisikos das Mitbringen von Kindern an die h_da weiterhin, aktuell bis zum 31. August 2020, untersagt.

Von daher ist auch weiterhin keine Nutzung der Eltern-Kind-Räume möglich.

Die gegenseitige Übernahme der Kinderbetreuung durch höchstens drei Familien (familiäre Betreuungsgemeinschaft) ist erlaubt. Damit besteht die Möglichkeit, dass Sie sich mit Gleichgesinnten zusammentun und wechselseitig die Kinder beaufsichtigen, damit wieder kleine Freiräume für Sie entstehen können.

Gehen Sie achtsam und umsichtig mit diesen Möglichkeiten um, damit die wichtige Wirkung.des Infektionsschutzes durch die weitesgehende Reduzierung der persönlichen Kontakte auch weiterhin erhalten bleibt.

Zur Verringerung des Infektionsrisikos ist in einer Dienstanweisung zum Umgang mit dem Corona-Virus im Geschäftsbereich des Hessischen Ministeriums fürWissenschaft und Kunst seit 16. März 2020 das Mitbringen von Kindern an die h_da aktuell bis zum 31. Mai 2020 untersagt.

Von daher ist derzeit auch keine Nutzung der Eltern-Kind-Räume möglich.

Ab 1. Juni 2020 ist eine neue Dienstanweisung geplant..

Der Hildegardis-Verein fördert Frauen fächerübergreifend und unabhängig von der Nationalität. Voraussetzung für ein Darlehen ist, dass die Studentinnen einer christlichen Konfession angehören. Anlässlich der besonderen Situation durch die Pandemie hat der Hildegardis-Verein sein bestehendes Eilverfahren ausgeweitet. Nähere Informationen finden Sie hier.

Der Kinderzuschlag (KiZ) ist eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für erwerbstätige Eltern, die genug für sich selbst verdienen, aber bei denen es nicht oder nur knapp reicht, um auch für den gesamten Bedarf der Familie aufzukommen.
Die Ausbreitung des Corona-Virus stellt viele Familien neben den organisatorischen vor große finanzielle Probleme.  Mit dem Notfall-Kinderzuschlag (Notfall-KiZ) regelt das Bundesfamilienministerium von April bis September den Zugang zum Kinderzuschlag neu, um besonders Familien mit kleinen Einkommen zu unterstützen. 

Die Kitas und Schulen haben geschlossen, die Kinder wollen den ganzen Tag zuhause beschäftigt werden, gleichzeitig wollen Sie weiter arbeiten bzw. studieren und auch der Haushalt erledigt sich nicht von alleine. In dem Infoblatt ‚Zuhause arbeiten/studieren: Tipps für den Alltag mit Kindern‘ sind Anregungen zusammengestellt, die den jetzt ungewohnten Alltag ein wenig erleichtern können.

Die aktuellen Schutzmaßnahmen haben im Bereich der Pflege weitreichende Auswirkungen und stellen Angehörige und pflegebedürftige Personen gleichermaßen vor große Herausforderungen. Die Referentin der Pflegeseminarreihe, Frau Steinfeld von ElderCare-Steinfeld, hat als Hilfestellung in der aktuellen Situation einen Leitfaden mit Informationen und Tipps zum Thema ‚Vereinbarkeit von Beruf und Pflege‘ erstellt, der hier  zur Verfügung gestellt wird.